RS Vwgh 1991/9/24 90/05/0204

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Veröffentlicht am 24.09.1991
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Index

L82000 Bauordnung
L85003 Straßen Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauRallg;
LStG NÖ 1979 §34 Abs2;
LStG NÖ 1979 §6 Abs3;
LStG NÖ 1979 §6 Abs6;

Rechtssatz

Aus der Zusammenschau des § 6 Abs 3 und Abs 6 mit

§ 34 Abs 2 NÖ LStG ergibt sich, daß der Bauwerber für die Neuanlage, Umgestaltung oder Umlegung von Gemeindestraßen nur die Gemeinde sein kann, nicht jedoch ein Anrainer.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990050204.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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