RS Vfgh 1982/6/25 B484/77

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Veröffentlicht am 25.06.1982
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Index

32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
EStG §16
VfGG §88

Beachte

Anlaßfall zu VfSlg. 9374/1982

Rechtssatz

EStG 1972; keine Rechtsverletzung im Anlaßfall nach Aufhebung des §34 Abs3 zweiter Satz; Nichtanerkennung eines Verpflegungsmehraufwandes als Werbungskosten - keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung des §16

VerfGG 1953; Kostenzuspruch gemäß §88 für Kosten des vom Beschwerdeführer angeregten Gesetzesprüfungsverfahrens trotz Abweisung der Beschwerde

Entscheidungstexte

Schlagworte

Einkommensteuer, Werbungskosten, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1982:B484.1977

Dokumentnummer

JFR_10179375_77B00484_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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