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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Rechtssatz
Eine falsche Bezeichnung der belangten Behörde bei Erhebung einer Säumnisbeschwerde ist nicht verbesserungsfähig, weshalb die Beschwerde ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen war.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050131.X01Im RIS seit
19.06.2001Zuletzt aktualisiert am
26.08.2008