RS Vwgh 1991/9/24 91/11/0037

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Veröffentlicht am 24.09.1991
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §38;
KFG 1967 §66 Abs2 litf;
StGB §80;
StGB §81 Z1;

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Bf nur nach dem Grundtatbestand des § 80 StGB, nicht aber nach § 81 Z 1 StGB bestraft worden ist, hindert die Kraftfahrbehörde nicht, auf Grund selbständiger Vorfragenbeurteilung gemäß § 38 AVG als erwiesen anzunehmen, daß der Bf anläßlich dieses Vorfalles als Lenker eines Kraftfahrzeuges "unter besonders gefährlichen Verhältnissen" gegen die für das Lenken eines Kraftfahrzeuges maßgebenden Verkehrsvorschriften verstoßen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110037.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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