RS Vwgh 1991/9/24 90/11/0219

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Veröffentlicht am 24.09.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §30 Abs1;
KFG 1967 §64 Abs2;
KFG 1967 §75 Abs1;

Rechtssatz

Die Aufzählung der für die geistige und körperliche Eignung maßgeblichen Merkmale in § 30 Abs 1 KDV erfordert in jedem Einzelfall eine Prüfung sämtlicher dieser Merkmale. Ist auch nur ein Merkmal nicht gegeben, bewirkt dies die Verneinung der Eignung des Betreffenden zum Lenken von Kfz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110219.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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