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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Ein Rechtsanspruch darauf, daß der an den Eigentümer der Baulichkeit gerichtete Beseitigungsauftrag auch an alle Grundeigentümer zu richten ist, besteht nicht.
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Inhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050104.X01Im RIS seit
03.05.2001