RS Vwgh 1991/9/24 91/11/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

VwGG §33 Abs1;
WehrG 1990 §35;

Rechtssatz

Kein RS.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110084.X01

Im RIS seit

24.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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