RS Vwgh 1991/9/25 90/16/0141

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Veröffentlicht am 25.09.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/11 90/06/0055 3

Stammrechtssatz

Dem AVG ist der die ZPO beherrschende Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme fremd. Die Behörde kann sich bei ihren Ermittlungen jederzeit Hilfspersonen bedienen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160141.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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