Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §4 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/26 90/02/0074 2Stammrechtssatz
Kommt der Lenker eines Motorfahrrades bei einem von einer anderen Person verursachten Unfall zu Sturz, so muß schon deshalb mit Verletzungen gerechnet werden, auch wenn diese nicht äußerlich erkennbar gewesen sind
(Hinweis E 11.5.1984, 83/02/0515).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991020071.X01Im RIS seit
12.06.2001