RS Vwgh 1991/9/25 91/02/0047

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1991
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita;
StVO 1960 §4 Abs5;
StVO 1960 §4;
VStG §22 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Werden zufolge der Einhaltung eines zu geringen Seitenabstandes zu abgestellten Fahrzeugen Beschädigungen herbeigeführt, kann von mehreren "Ereignissen" und damit von mehreren Verkehrsunfällen nur gesprochen werden, wenn der Lenker zwischen den einzelnen Anstößen an die jeweiligen Fahrzeuge in

der Lage gewesen wäre, entsprechend zu reagieren, um auf diese Weise einem Anstoß wirksam zu begegnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991020047.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten