RS Vwgh 1991/9/25 90/16/0073

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Veröffentlicht am 25.09.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §276 Abs1;
BAO §278;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1992, 138;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/15/0131 E 20. März 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Dem Ausspruch der Zurückweisung der Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz nach § 278 BAO steht eine Berufungsvorentscheidung nicht entgegen, mit der die Abgabenbehörde erster Instanz die Berufung abgewiesen hat (Hinweis E 10.12.1954, 293/54, VwSlg 1065 F/1954).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160073.X03

Im RIS seit

25.09.1991

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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