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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §20 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/03/28 89/03/0261 4Stammrechtssatz
Im Nachfahren eines PKWs auf einer längeren Strecke, und zwar selbst unter Mißachtung von Verkehrsvorschriften, kann allein keine Notstandssituation erblickt werden (Hinweis E 21.9.1988, 87/03/0182).
Schlagworte
Feststellen der GeschwindigkeitÜberschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991020032.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
23.08.2010