RS Vwgh 1991/9/25 90/16/0073

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Veröffentlicht am 25.09.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
21/01 Handelsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BAO §93 Abs2;
HGB §17;
HGB §19;
VwGG §42 Abs2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1992, 138;

Rechtssatz

Es kann keine Rechtswidrigkeit darin erblickt werden, daß die Beh die vom allein vertretungsbefugten Gesellschafter der abgabenpflichtigen OHG als auch von deren Steuerberater für diese gewählte Kurzbezeichnung übernimmt. Das Firmenschlagwort (Kurzbezeichnung) ist ein frei gewählter Bestandteil der eingetragenen Firma in Alleinstellung.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle ErfordernisseBescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160073.X02

Im RIS seit

25.09.1991

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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