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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1;Rechtssatz
Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur in dem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist abgesteckt wurde (Hinweis E 9.6.1988, 87/08/0242).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991160046.X03Im RIS seit
25.09.1991Zuletzt aktualisiert am
24.07.2012