RS Vwgh 1991/9/25 91/02/0054

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1991
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 lita;
StVO 1960 §48;
StVO 1960 §51 Abs1;
StVO 1960 §51 Abs5;
StVO 1960 §7 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0018 E 3. Oktober 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Ein auf den linken Fahrbahnrad zufahrender Fahrzeuglenker hat sich durch einen Blick zurück davon zu überzeugen, ob dort aufgestellte aus seiner Fahrtrichtung unkenntliche Verkehrszeichen für ihn verbindliche Gebote oder Verbote kundmachen (Hinweis E 15.6.1972, 419/72).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991020054.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten