RS Vwgh 1991/9/25 90/16/0171

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Veröffentlicht am 25.09.1991
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Index

23/04 Exekutionsordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

EO §75;
GGG 1984 TP4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0880/69 E 21. November 1969 RS 2

Stammrechtssatz

Die Kostenfolge nach § 75 EO tritt nicht von selbst ein, sie setzt vielmehr einen Beschluß des Exekutionsgerichtes voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160171.X03

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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