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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Arbeitsüberlastung und familiäre Probleme stellen keinen Grund für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer auf Antrag verlängerbaren Frist dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991160046.X04Im RIS seit
25.09.1991Zuletzt aktualisiert am
24.07.2012