RS Vwgh 1991/9/25 90/16/0171

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1991
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GEG §1;
GEG §7a idF 1984/501;
GGG 1984 §1 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0021 4

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind die das GGG und das GEG vollziehenden Justizverwaltungsorgane an die Entscheidungen des Gerichtes gebunden.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160171.X05

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten