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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FinStrG §167 Abs1 idF 1987/312;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/07/12 90/16/0059 3Stammrechtssatz
Beachtet der Wiedereinsetzungswerber den zu seinem Rechtsschutz in der Verständigung durch den Zusteller (Formular 1 zu § 17 Abs 2 ZustG, Lagernummer 1303 der Staatsdruckerei) enthaltenen Hinweis auf die Rechtswirkungen, welche die Hinterlegung auslöst, nicht, so kann nicht mehr bloß von einem minderen Grad des Versehens gesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991160046.X07Im RIS seit
25.09.1991Zuletzt aktualisiert am
24.07.2012