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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §9;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1992, 138;Rechtssatz
Die Auflösung einer Personenhandelsgesellschaft und die Löschung ihrer Firma im Handelsregister beeinträchtigen nach dem Gesellschaftsrecht ihre Parteifähigkeit so lange nicht, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten - dazu zählen auch die Abgabengläubiger - noch nicht abgewickelt sind
(Hinweis E 3.11.1983, 82/15/0177).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160073.X01Im RIS seit
25.09.1991Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009