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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Im Verstoß gegen die Begründungspflicht gem § 58 Abs 2 AVG und § 60 AVG liegt eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften dann, wenn die Behörde bei Einhaltung derselben zu einem anderen Bescheid hätte kommen können. Dies wäre zB dann der Fall, wenn im Hinblick auf einen Einleitungsbeschluß gem § 123 Abs 2 BDG 1979 unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Verdachtsgründe beziehen und was im anschließenden Disziplinarverfahren behandelt werden dürfte (Hinweis E 26.4.1991, 91/19/0057).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090094.X06Im RIS seit
11.07.2001