Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/09/0157Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/19 91/06/0067 1Stammrechtssatz
Die regelmäßige Kontrolle, ob eine erfahrene und zuverlässige Kanzleikraft die rein manipulativen Tätigkeiten im Zuge der Kuvertierung oder Postaufgabe auch tatsächlich ausführt, ist dem Rechtsanwalt nicht zumutbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090129.X03Im RIS seit
11.07.2001