RS Vwgh 1991/9/26 91/09/0129

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Veröffentlicht am 26.09.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/09/0157

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/19 91/06/0067 1

Stammrechtssatz

Die regelmäßige Kontrolle, ob eine erfahrene und zuverlässige Kanzleikraft die rein manipulativen Tätigkeiten im Zuge der Kuvertierung oder Postaufgabe auch tatsächlich ausführt, ist dem Rechtsanwalt nicht zumutbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090129.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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