RS Vwgh 1991/9/26 91/09/0129

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Veröffentlicht am 26.09.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/09/0157

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0671/80 B VS 2. Juli 1981 VwSlg 10511 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Beschwerde nach Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG kann nur unter Berufung auf eine eigene, gegen den Staat - als Träger der Hoheitsgewalt - gerichtete, Interessensphäre des Bfrs erhoben werden.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090129.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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