RS Vwgh 1991/9/26 89/09/0030

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Veröffentlicht am 26.09.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §52;
KOVG 1957 §4 Abs1;
KOVG 1957 §90 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/21 90/09/0059 2

Stammrechtssatz

Nach der stRsp des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich aus § 90 KOVG kein Anspruch auf die Einholung eines Klinikgutachtens (Hinweis E 17.3.1978, 2843/77).

Schlagworte

Person des Sachverständigen Anspruch der Partei auf die Verpflichtung der Behörde zur Beiziehung bestimmter Sachverständiger und Durchführung bestimmter Untersuchungen Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989090030.X03

Im RIS seit

25.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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