RS Vwgh 1991/9/26 90/06/0144

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Veröffentlicht am 26.09.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17;
AVG §45 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

In der - gesetzwidrigen - Weigerung der Behörde, Kopien aus dem Akt anfertigen zu lassen, kann auch dann eine Verletzung von Parteirechten liegen, wenn (im übrigen) "den grundlegenden Erfordernissen des Parteiengehörs" entsprochen wurde, ist doch den Verwaltungsvorschriften eine Beschränkung der Parteienrechte auf unabdingbare Mindeststandards fremd.

Schlagworte

Akteneinsicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990060144.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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