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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §17;Rechtssatz
In der - gesetzwidrigen - Weigerung der Behörde, Kopien aus dem Akt anfertigen zu lassen, kann auch dann eine Verletzung von Parteirechten liegen, wenn (im übrigen) "den grundlegenden Erfordernissen des Parteiengehörs" entsprochen wurde, ist doch den Verwaltungsvorschriften eine Beschränkung der Parteienrechte auf unabdingbare Mindeststandards fremd.
Schlagworte
AkteneinsichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990060144.X03Im RIS seit
11.07.2001