Index
L65508 Fischerei VorarlbergNorm
BodenseefischereiG Vlbg 1976 §3 Abs1;Beachte
Der Beschwerdefall 91/19/0175 wurde am 30.9.1991 im gleichen Sinne entschieden.Rechtssatz
Der VwGH ist der Ansicht, daß § 3 Abs 1, der iVm einer Reihe weiterer Betimmungen des Vlbg BodenseefischereiG, die Befugnis zur Ausübung ua der Berufsfischerei an die Ausstellung eines Patentes bzw einer Gehilfenkarte knüpft, im Gesetzesvorbehalt, unter dem die Gewährleistung des Eigentumsrechtes steht (siehe insb den hinsichtlich der "Benützung des Eigentums" normierten Vorbehalt zugunsten des Erfordernisses des Allgemeininteresses), Deckung findet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190174.X02Im RIS seit
07.03.2002