RS Vwgh 1991/9/30 91/19/0174

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1991
beobachten
merken

Index

L65508 Fischerei Vorarlberg
10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte

Norm

BodenseefischereiG Vlbg 1976 §3 Abs1;
MRKZP 01te Art1;
StGG Art5;

Beachte

Der Beschwerdefall 91/19/0175 wurde am 30.9.1991 im gleichen Sinne entschieden.

Rechtssatz

Der VwGH ist der Ansicht, daß § 3 Abs 1, der iVm einer Reihe weiterer Betimmungen des Vlbg BodenseefischereiG, die Befugnis zur Ausübung ua der Berufsfischerei an die Ausstellung eines Patentes bzw einer Gehilfenkarte knüpft, im Gesetzesvorbehalt, unter dem die Gewährleistung des Eigentumsrechtes steht (siehe insb den hinsichtlich der "Benützung des Eigentums" normierten Vorbehalt zugunsten des Erfordernisses des Allgemeininteresses), Deckung findet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190174.X02

Im RIS seit

07.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten