RS Vfgh 1982/9/23 B637/78

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Veröffentlicht am 23.09.1982
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Index

32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG §4 Abs5

Beachte

gleiche Erwägungen im Erk. B168, 180/79 v. gleichen Tag

Rechtssatz

EStG 1972; keine Bedenken gegen §4 Abs5; keine gleichheitswidrige und keine denkunmögliche Anwendung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Einkommensteuer, Betriebsausgaben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1982:B637.1978

Dokumentnummer

JFR_10179077_78B00637_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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