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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Die angefochtene Erledigung (hier: einer Mitteilung angefügte Erklärung, daß kein Sichtvermerk erteilt werden kann) ist als eine die Zuständigkeit der Beh zur Erteilung des beantragten Sichtvermerkes verneinende Entscheidung zu qualifizieren, die als verfahrensrechtlicher Bescheid einer Anfechtung vor dem VwGH zugänglich ist. Die vorliegende Bescheidbeschwerde ist demnach zulässig.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidcharakter BescheidbegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190138.X01Im RIS seit
06.08.2001