RS Vwgh 1991/9/30 90/19/0574

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Veröffentlicht am 30.09.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §71 Abs1;
PaßG 1969;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/19/0108

Rechtssatz

Die auf einem Rechtsirrtum beruhende Annahme des Antragstellers, die Beschwerde sei beim Konsulat in Brasilien einzubringen, ist nicht geeignet, darauf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einbringungsfrist zu gründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990190574.X01

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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