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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/19/0108Rechtssatz
Die auf einem Rechtsirrtum beruhende Annahme des Antragstellers, die Beschwerde sei beim Konsulat in Brasilien einzubringen, ist nicht geeignet, darauf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einbringungsfrist zu gründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990190574.X01Im RIS seit
06.08.2001