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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §2 Z5;Rechtssatz
Das KFG kennt nicht die rechtliche Möglichkeit einer wahlweisen Verwendung eines Kfz als Personenkraftwagen oder als Omnibus. Dies hätte - wie im Fall eines Kombinationskraftwagens - im Gesetz eigens genannt werden müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991110040.X02Im RIS seit
19.03.2001