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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1220;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0015 2Stammrechtssatz
Die Zahlung des Ausstattungsanspruches in einem späteren Kalenderjahr als dem der Eheschließung kann nur dann als zwangsläufig angesehen werden, wenn für diese verspätete Zahlung berechtigte zwingende Gründe vorliegen (Hinweis E 1.3.1989, 88/13/0207).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991140019.X02Im RIS seit
01.10.1991