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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34 Abs1;Rechtssatz
Die rechtliche Grundlage umfaßt bei der außergewöhnlichen Belastung nur die gesetzliche Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern. Aus ihr erfließt keine Verbindlichkeit der Eltern, für die von den Kindern eingegangenen Schulden aufzukommen. Sie müssen den Kindern lediglich den anständigen Unterhalt gewähren, wenn diese nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihn sich zu verschaffen (Hinweis E 11.6.1991, 91/14/0052).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991140077.X01Im RIS seit
01.10.1991