Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/14/0179 E 20. September 1988 RS 2Stammrechtssatz
Für die steuerliche Berücksichtigung des Heiratsgutes als außergewöhnliche Belastung ist nicht der Zeitpunkt des Entstehens des Anspruches (Verlöbnis) maßgeblich, sondern jener Zeitpunkt, in dem der Anspruch zu erfüllen, die Leistung also zu erbringen ist. Dieser maßgebliche Fälligkeitszeitpunkt ist
jener der Verehelichung. Ein gesetzlicher Anspruch auf vorzeitige Leistung des Heiratsgutes besteht nicht (Hinweis E 18.2.1986, 85/14/0136).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991140037.X01Im RIS seit
09.11.2001Zuletzt aktualisiert am
19.11.2009