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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Unerheblich ist, ob die Erstbehörde den Ausgang anderer Verfahren hätte abwarten müssen, da nicht deren Bescheid, sondern die Berufungsentscheidung der belangten Behörde Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Prüfung ist.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140189.X03Im RIS seit
11.07.2001