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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §28;Rechtssatz
Bei einem selbständigen Fernfahrer kann - wie bei einem selbständigen Handelsvertreter (Hinweis E 25.2.1987, 84/13/0053) - eine Betriebsstätte auch durch eine Wohnung begründet sein. Es genügt, daß sich in der Wohnung eine, wenn auch nur geringfügige Tätigkeit für den Gewerbebetrieb abspielt (Hinweis E 29.6.1956, 875/54, VwSlg 1455 F/1956 und Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, 83).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140257.X02Im RIS seit
11.07.2001