RS Vwgh 1991/10/1 91/14/0096

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Veröffentlicht am 01.10.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §14 Abs3;

Rechtssatz

Eine taugliche Verfolgungshandlung wurde gesetzt, indem die Finanzstrafbehörde erster Instanz an den Besch eine Aufforderung zur schriftlichen Rechtfertigung wegen des gegenständlichen Verdachtes gerichtet hat

(Hinweis E 20.4.1989, 89/16/0017).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140096.X04

Im RIS seit

01.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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