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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
AusfzF des Vorliegens eines wichtigen und unvorhersehbaren Grundes für die Verschiebung des Hochzeittermines durch die Tochter des AbgPfl aus dem Grund, daß sie wenige Tage vor dem Hochzeitstermin zur Kenntnis nehmen mußte, daß eine Anstellung für verheiratete Frauen schwieriger sei als für nicht verheiratete.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991140037.X05Im RIS seit
09.11.2001Zuletzt aktualisiert am
19.11.2009