RS Vwgh 1991/10/1 91/14/0051

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Veröffentlicht am 01.10.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Die Vermutung, (schriftliche oder mündliche) Bestätigungen von Kindern über den Empfang einer Heiratsausstattung hätten keine Beweiskraft, läßt sich weder auf allgemeinem menschlichem Erfahrungsgut noch mit den Denkgesetzen begründen (Hinweis E 22.3.1991, 88/13/0195, ÖStZB 1992, 24)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140051.X01

Im RIS seit

13.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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