RS Vwgh 1991/10/1 90/11/0217

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Veröffentlicht am 01.10.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §30 Abs1;
KFG 1967 §64 Abs2;
KFG 1967 §67 Abs2;
KFG 1967 §69 Abs2;

Rechtssatz

Der Umstand allein, daß dem Lenker bei der Beobachtungsfahrt auffallend viele, schwerwiegende Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften unterliefen, läßt noch nicht auf erhebliche Mängel im Bereich der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit schließen. Dies könnte genauso gut auf Unkenntnis der maßgebenden Verkehrsvorschriften oder allenfalls auf mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung zurückzuführen sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110217.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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