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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Gemäß § 16 Abs 1 Satz 2 MLG hat, sofern es notwendig ist, der Leistungspflichtige oder sein Vertreter den Leistungsempfänger in die Bedienung des Leistungsgegenstandes einzuweisen. Dabei handelt es sich um eine Verpflichtung, die mit einem rechtswirksamen Leistungsbescheid nach § 11 oder einem Bereitstellungsbescheid nach § 12 MLG ex lege verbunden ist. Zu ihrer Begründung bedarf es keiner gesonderten bescheidmäßigen Vorschreibung.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110199.X01Im RIS seit
11.07.2001