RS Vwgh 1991/10/1 90/11/0199

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Veröffentlicht am 01.10.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

AVG §56;
MLG 1968 §11;
MLG 1968 §12;
MLG 1968 §16 Abs1;

Rechtssatz

Gemäß § 16 Abs 1 Satz 2 MLG hat, sofern es notwendig ist, der Leistungspflichtige oder sein Vertreter den Leistungsempfänger in die Bedienung des Leistungsgegenstandes einzuweisen. Dabei handelt es sich um eine Verpflichtung, die mit einem rechtswirksamen Leistungsbescheid nach § 11 oder einem Bereitstellungsbescheid nach § 12 MLG ex lege verbunden ist. Zu ihrer Begründung bedarf es keiner gesonderten bescheidmäßigen Vorschreibung.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110199.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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