RS Vwgh 1991/10/1 90/14/0189

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Veröffentlicht am 01.10.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
BAO §166;
BAO §167 Abs2;

Rechtssatz

Es begründet keine Rechtswidrigkeit der Beweiswürdigung, wenn die AbgBeh den Angaben des Abgabepflichtigen bei der ersten Einvernahme mehr Glaubwürdigkeit beigemessen hat als seinen späteren Darlegungen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140189.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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