RS Vwgh 1991/10/1 90/14/0257

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Veröffentlicht am 01.10.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §28;
BAO §29;
EStG 1972 §23;
GewStG §1;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei der Tätigkeit eines selbständigen Fernfahrers handelt es sich um eine solche, die weitgehend außerhalb einer festen örtlichen Einrichtung ausgeübt werden kann. Unter diesem Gesichtspunkt ist als Betriebsstätte iSd § 1 GewStG nicht nur eine feste örtliche Einrichtung zu verstehen, in der der Steuerpflichtige regelmäßig seine Tätigkeit ausübt, sondern auch eine solche, von der aus die Tätigkeit ausgeübt wird (Hinweis E 12.6.1985, 83/13/0158, 0164, 0165).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140257.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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