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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §28;Rechtssatz
Bei der Tätigkeit eines selbständigen Fernfahrers handelt es sich um eine solche, die weitgehend außerhalb einer festen örtlichen Einrichtung ausgeübt werden kann. Unter diesem Gesichtspunkt ist als Betriebsstätte iSd § 1 GewStG nicht nur eine feste örtliche Einrichtung zu verstehen, in der der Steuerpflichtige regelmäßig seine Tätigkeit ausübt, sondern auch eine solche, von der aus die Tätigkeit ausgeübt wird (Hinweis E 12.6.1985, 83/13/0158, 0164, 0165).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140257.X01Im RIS seit
11.07.2001