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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/08 90/15/0134 1Stammrechtssatz
Der Begriff des minderen Grades des Versehens ist als leichte Fahrlässigkeit im Sinne des § 1332 ABGB zu verstehen. Der Wiedereinsetzungswerber darf also nicht auffallend sorglos gehandelt, dh die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer acht gelassen haben (Hinweis B 24.11.1989, 89/17/0116).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991030034.X01Im RIS seit
02.10.1991