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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein von der Frage eines Eingriffes in durch das WRG zu schützende Rechte losgelöster allgemeiner Anspruch einer Verfahrenspartei auf Beachtung von Verwaltungsvorschriften durch die Wasserrechtsbehörde schlechthin, besteht nicht.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988070024.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
18.07.2012