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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47;Rechtssatz
Eine eigene Erstattung von Portokosten sieht das VwGG nicht vor.
Schlagworte
Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des PauschbetragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988070009.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
21.07.2009