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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Rechtssatz
Erscheinen Auflagen in einem Bescheid, der eine Bewilligung zum bevorzugten Wasserbau beinhaltet, zwar in einer momentanen Verfahrenssituation nicht vollstreckbar formuliert, so bieten sie doch die rechtliche Grundlage für spätere Ersatzforderungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990070109.X03Im RIS seit
12.11.2001