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L24003 Gemeindebedienstete NiederösterreichNorm
B-VG Art119;Rechtssatz
Die Anwendung des § 18 a NÖ GdVBG durch eine Gemeinde unterliegt nicht der unmittelbaren Kontrolle der Landesregierung im Wege eines Genehmigungsbescheides nach § 25 NÖ KAG 1974, weshalb nicht von Bedeutung ist, ob und welche Gemeindevertreterverbände hierüber Empfehlungen ausgesprochen haben oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991180161.X03Im RIS seit
12.12.2001