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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Die Verfolgung der Verletzung des § 75 Abs 4 KFG und der behördliche Versuch, die Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheines im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchzusetzen, sind zwei verschiedene Formen des Verwaltungszwanges, sodaß der Vorwurf einer zweimaligen Bestrafung wegen derselben Tat nicht zu Recht erhoben werden kann (Hinweis E 4.12.1990, 90/11/0142).
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991180159.X02Im RIS seit
19.03.2001