RS Vwgh 1991/10/4 91/18/0039

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Veröffentlicht am 04.10.1991
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Index

25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §20 Abs1;
StVG §20 Abs2;
StVG §98 Abs1;
StVG §98 Abs2;

Rechtssatz

Aus den in § 20 Abs 1 und 2 StVG normierten Grundsätzen des Strafvollzuges ergibt sich, daß Strafgefangene bestimmten Beschränkungen der Lebensführung, insbesondere dem damit verbundenen Abschluß von der Außenwelt, unterworfen sind. Daraus folgt, daß ein generelles Ausführungsbegehren ("Ausführung nach Bedarf") bereits mit diesen Grundsätzen unvereinbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991180039.X02

Im RIS seit

04.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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