Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Strebt eine Transportgesellschaft (hier GmbH) die Genehmigung der Bestellung einer bestimmten Person zum gewerberechtlichen Geschäftsführer auch für eine Erweiterung ihrer Konzession zur Güterbeförderung im Fernverkehr an, so ist es Sache dieser Gesellschaft, im Verwaltungsverfahren darzulegen, wie die in Aussicht genommene Person die Aufgaben eines gewerberechtlichen Geschäftsführers neben einer hauptberuflichen Tätigkeit als Landesbediensteter erfüllen wolle (Hinweis E 2.2.1977, 1305/76, VwSlg 9240 A/1977). Die Argumentation, der Betreffende könne, wenn er schon bei Tag für das Land arbeite, bei Nacht für die Transportgesellschaft arbeiten, reicht jedenfalls nicht aus.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991180150.X01Im RIS seit
06.03.2001